CEC Catamarans GmbH, Woernbrunnerstr.23, 82031 Gruenwald / Munich, Germany ; HRB222335 München
Unterschrift Käufer Datum
Allgemeine Verkaufsbedingungen
§ 1 Angebot und Vertragsabschluss
Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb
von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen.
§ 2 Überlassene Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B.
Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen
dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche
schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1 annehmen,
sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 3 Preise und Zahlung
1. In unseren Preisen ist die Umsatzsteuer und Verpackungskosten enthalten. Liefer- und Versandkosten
sind in unseren Preisen nicht enthalten.
2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug
von Skonto ist nicht zulässig.
3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist 40% des Kaufpreises nach Annahme der Bestellung, 40% des
Kaufpreises 2 Monate vor dem angestrebten Lieferdatum und 20% des Kaufpreises unmittelbar vor
Auslieferung fällig. Hierzu werden jeweils zu den angegebenen Terminen Teilrechnungen vom Hersteller
versandt, die innerhalb von 5 Tagen zahlbar sind. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, so verzögert sich
die Produktion und/oder Auslieferung entsprechend. Die Geltendmachung eines eventuellen
Verzugsschadens in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. bleibt vorbehalten. Für den Fall,
dass wir einen höheren Schaden als Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit,
uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest
wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder
unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er
Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Lieferzeit
1. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzw.
Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.
2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der
Verpflichtungen des Bestellers voraus, insbesondere die Einhaltung der Abschlagszahlungen. Die Einrede
des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
3. Der Besteller kann 8 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist uns in
Textform auffordern, binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen
Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug
geraten, so muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn
wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag
zurückzutreten und erhält 100% der geleisteten Abschlagszahlungen zurück.
4. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind
wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen
ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits
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vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest
wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen
Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeoder
Schuldnerverzug gerät.
5. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher
Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache
pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuerund
Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern
§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge
1. Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben
nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen
oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
2. Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit
hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein eignet
oder er nicht die Eigenschaften, die der Besteller nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten
konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der
gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
3. Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung
erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern,
wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne
erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des
Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt
mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der
Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung
fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner
Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
4. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst
geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben.
Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den
nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
5. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen
uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer grob fahrlässigen oder
vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen,
sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle
Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer
gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile
derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im
Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder
Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn
das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
6. Ein Hydrofoil- / Tragflächen- Katamaran gehört in den Bereich Extremsport. Der Katamaran erreicht sehr
hohe Geschwindigkeiten und kann sich hoch aus dem Wasser erheben. Segelfehler z.B. Steuerfehler
können zu Schaden an Leben, Körper und Gesundheit der Bootsinsassen als auch anderer Personen
führen. Der Bootsführer trägt die alleinige Verantwortung für derartige bekannte Risiken des Segelns auf
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einem Rennkatamaran. Es besteht ein ausdrücklicher Haftungsausschluss für Schaden an Leben, Körper
oder Gesundheit entstehend aus Segelunfällen auf dem Wasser.
7. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese
Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des
Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die
Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen
Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1
– 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter,
leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
8. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs
ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt auch für
Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung
geltend gemacht werden.
10. Zum Erhalt der Gewährleistungsfrist ist das Befolgen der Pflege und Gewährleistungsvorschriften
notwendig, welche mit Auslieferung das Bootes zusammen mit dem Nutzerhandbuch ausgeliefert
werden.
§ 8 Sonstiges
1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Bei Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag
werden die Parteien vor einer gerichtlichen Auseinandersetzungen prüfen, ob die Durchführung eines
Mediations- und/oder Schlichtungs-Verfahrens in Betracht kommt, um den Konflikt nach Möglichkeit
einvernehmlich im Rahmen eines außergerichtlichen Verfahrens nach der Verfahrensordnung zu lösen.
Die Vertragsparteien verzichten durch diese Absichtserklärung auf keine ihnen zustehenden Rechte.
3. Gerichtsstand ist stets München.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten,
so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.